Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Jetzt ist es amtlich! Kurzzeitkennzeichen: Ab April 2015 nur mit gültiger Hauptuntersuchung
Das so genanntes 5-Tages-Kennzeichen war bisher ein beliebtes Mittel für Fahrzeugüberführungen sowie Prüfungs- und Probefahrten. Auch wir haben es bisher für den MMT-Bus benutzt.
Ein besonderes und geschätztes Merkmal des Kurzzeitkennzeichen war es, dass weder bestandene AU (Abgasuntersuchung) oder HU (Hauptuntersuchung) nötig waren. Das ändert sich ab dem 01. April 2015. Von diesem Termin an ist auch der Nachweis zur bestandenen und gültigen Hauptuntersuchung (HU) erforderlich. Das wird die Nutzung des Kurzzeitkennzeichens stark einschränken, zumal das Kurzzeitkennzeichen bei Gebrauchtwagenkäufern ebenso beliebt war wie bei Tunern und Oldtimer-Freunden.
Dennoch soll es für das Kurzzeitkennzeichen Ausnahmen geben, die eine Überführung auch ohne gültige HU möglich machen. Nur noch bis zur nächsten Prüfstelle im jeweiligen Zulassungsbezirk sowie zur Prüfstelle im angrenzenden Zulassungsbezirk kann das Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige HU benutzt werden. Auch kann das Fahrzeug noch zur nächsten Werkstatt gebracht werden.

Wir suchen daher immer noch dringend einen vernünftigen Abstellplatz und Kfz-Mechaniker, die uns die notwendigen Reparaturen vor der TÜV-Prüfung durchführen. Nach wie vor freuen wir uns auch über jede Spende, die dazu beiträgt, diesen einmaligen Bus zu erhalten.

TÜV dringend erforderlich!

Bisher haben wir für unsere Fahrten das sogenannte Kurzzeitkennzeichen verwendet. Damit sind abgemeldete Fahrzeuge fünf Tage lang versichert und dürfen für Überführungs-, Prüfungs- und Probefahrten auf die Straße. Bestandene Haupt- und Abgasuntersuchungen sowie Umweltplaketten sind nicht erforderlich. Nur ein verkehrssicherer Zustand muss gewährleistet sein.

Das soll sich nun ändern. Am 19. September 2014 hat der Bundesrat einer neuen Regelung zugestimmt, die die Auflagen verschärft. Der Bundestag muss nur noch einige Formulierungen und Verbesserungen des Bundesrates bestätigen.

Tritt die neue Regelung in Kraft, verliert das Kurzzeitkennzeichen seine wichtigste Funktion: Fahrten ohne TÜV und AU sind nur noch zur Prüf- oder Zulassungsstelle erlaubt. Ein abgemeldetes Fahrzeug lässt sich also nicht mehr auf eigener Achse bewegen, wenn das Prüfsiegel abgelaufen ist.

In der Verordnung soll auf Wunsch des Bundesrats außerdem geregelt werden, dass Fahrzeuge nach nicht bestandener Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung mit einem Kurzzeitkennzeichen trotzdem zu einer „geeigneten Werkstatt“ fahren können, mehr nicht.

Unser Bus benötigend nun dringend die TÜV-Abnahme, sonst können wir ihn gar nicht mehr einsetzen. Leider sind zur Zeit die finanziellen Mittel nicht ausreichend vorhanden. Wir bitten deshalb weiterhin um Spenden, um diesen schönen und einmaligen Bus zu erhalten. Nur so kann es weiter gehen.

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