Bisher haben wir für unsere Fahrten das sogenannte Kurzzeitkennzeichen verwendet. Damit sind abgemeldete Fahrzeuge fünf Tage lang versichert und dürfen für Überführungs-, Prüfungs- und Probefahrten auf die Straße. Bestandene Haupt- und Abgasuntersuchungen sowie Umweltplaketten sind nicht erforderlich. Nur ein verkehrssicherer Zustand muss gewährleistet sein.
Das soll sich nun ändern. Am 19. September 2014 hat der Bundesrat einer neuen Regelung zugestimmt, die die Auflagen verschärft. Der Bundestag muss nur noch einige Formulierungen und Verbesserungen des Bundesrates bestätigen.
Tritt die neue Regelung in Kraft, verliert das Kurzzeitkennzeichen seine wichtigste Funktion: Fahrten ohne TÜV und AU sind nur noch zur Prüf- oder Zulassungsstelle erlaubt. Ein abgemeldetes Fahrzeug lässt sich also nicht mehr auf eigener Achse bewegen, wenn das Prüfsiegel abgelaufen ist.
In der Verordnung soll auf Wunsch des Bundesrats außerdem geregelt werden, dass Fahrzeuge nach nicht bestandener Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung mit einem Kurzzeitkennzeichen trotzdem zu einer „geeigneten Werkstatt“ fahren können, mehr nicht.
Unser Bus benötigend nun dringend die TÜV-Abnahme, sonst können wir ihn gar nicht mehr einsetzen. Leider sind zur Zeit die finanziellen Mittel nicht ausreichend vorhanden. Wir bitten deshalb weiterhin um Spenden, um diesen schönen und einmaligen Bus zu erhalten. Nur so kann es weiter gehen.