Neuregelung Kurzzeitkennzeichen

Jetzt ist es amtlich! Kurzzeitkennzeichen: Ab April 2015 nur mit gültiger Hauptuntersuchung
Das so genanntes 5-Tages-Kennzeichen war bisher ein beliebtes Mittel für Fahrzeugüberführungen sowie Prüfungs- und Probefahrten. Auch wir haben es bisher für den MMT-Bus benutzt.
Ein besonderes und geschätztes Merkmal des Kurzzeitkennzeichen war es, dass weder bestandene AU (Abgasuntersuchung) oder HU (Hauptuntersuchung) nötig waren. Das ändert sich ab dem 01. April 2015. Von diesem Termin an ist auch der Nachweis zur bestandenen und gültigen Hauptuntersuchung (HU) erforderlich. Das wird die Nutzung des Kurzzeitkennzeichens stark einschränken, zumal das Kurzzeitkennzeichen bei Gebrauchtwagenkäufern ebenso beliebt war wie bei Tunern und Oldtimer-Freunden.
Dennoch soll es für das Kurzzeitkennzeichen Ausnahmen geben, die eine Überführung auch ohne gültige HU möglich machen. Nur noch bis zur nächsten Prüfstelle im jeweiligen Zulassungsbezirk sowie zur Prüfstelle im angrenzenden Zulassungsbezirk kann das Kurzzeitkennzeichen auch ohne gültige HU benutzt werden. Auch kann das Fahrzeug noch zur nächsten Werkstatt gebracht werden.

Wir suchen daher immer noch dringend einen vernünftigen Abstellplatz und Kfz-Mechaniker, die uns die notwendigen Reparaturen vor der TÜV-Prüfung durchführen. Nach wie vor freuen wir uns auch über jede Spende, die dazu beiträgt, diesen einmaligen Bus zu erhalten.